Die Rolle der UNO in der Antarktis
Vereinte Nationen – UNO
Die Antarktisfrage steht seit 1983 auf der Tagesordnung der UNO. Eine auch von anderen Entwicklungsländern unterstützte Initiative Malaysias zielte darauf ab, das Antarktis-Vertragssystem der UNO zu unterstellen und die Antarktis zum „gemeinsamen Erbe der Menschheit“ zu erklären. Die Antarktisvertrag-Staaten lehnen dies ab. Sie verweisen darauf, dass jedem UNO-Mitglied der Beitritt zum Antarktisvertrag offen steht.
Die 49. Generalversammlung 1994 hat wieder Abstand von den Resolutionen genommen, die das Antarktisvertragssystem stark kritisierten und der UNO unterstellen wollten. Unter erheblichem Einsatz westlicher Antarktisvertrag-Mitgliedstaaten (Neuseeland, USA, Grossbritannien und Deutschland) wurde eine Konsensresolution erreicht, die die Anerkennung für das Antarktisvertragssystem enthält.
Seit der 51.Generalversammlung 1996 wurde diese Linie durch eine neue Konsensresolution fortgesetzt, in der die Antarktisvertrag-Staaten ihre Position deutlicher als bisher zur Geltung bringen konnten. Zur Zeit wird die „Frage der Antarktis“ im dreijährigen Rhythmus aufgenommen. Die letzte Konsensresolution wurde von der 54. Generalversammlung 1999 angenommen.
Weltnaturerbe
UNESCO – The World Heritage List
- 1997 Heard and Mc Donald Islands
-
1997 Macquarie Island
Das Walfangabkommen
Dieser Vertrag wurde nicht speziell für die Antarktis geschaffen, hat aber auch für dieses Gebiet Gültigkeit.
Es ist ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen von 1946 mit heute etwa 40 Mitgliedern zum Schutz der Wale mit Regelungen der Fangquoten, Fangzeiten und Fangorte sowie Ausweisung von Walschutzgebieten.
So wurde 1994 eine 18 Mio km2 grosse Fläche im Bereich der Antarktis zum Walschutzgebiet erklärt.
IWC – Internationale Walfangkommission
Die Beratungen über ein neues Bewirtschaftungssystem kamen erneut zu keinem Abschluss. Das Verfahren zielt auf eine genaue Analyse der weltweiten Walbestände und die Kontrolle der Einhaltung von Verboten ab. Zudem sollte das neue System auch Fangquoten für gewisse Arten ermöglichen, wenn deren Bestände als dafür gross genug eingestuft würden. Über das Verfahren wird bei der IWC seit 1992 gerungen.
1986 trat ein Walfangmoratorium in Kraft, wird aber von gewissen Staaten umgangen, weil sie sich mit juristischen Argumentationen nicht an das Verbot halten oder den eigenen Walfang als „wissenschaftlich“ einstufen.
Eintrag auf einem Brief aus der Antarktis von 1987
Eine UNO-Station in der Antarktis ?
Auf der Vollversammlung der Vereinten Nationen 1990 wurde von Malaysia der Vorschlag zur Errichtung einer eigenen Antarktis-5tation der Vereinten Nationen gemacht. Im folgenden Jahr wurde dieser Vorschlag auch von der Islamischen Konferenz befürwortet und in den Vereinten Nationen weiter diskutiert. Als Argumente wurden aufgeführt:
- 1. Die UN würden eine sichtbare Rolle in diesem Gebiet spielen und damit die Notwendigkeit der internationalen Zusammenarbeit in derAntarktis symbolisieren, sowie die Notwendigkeit der UN-Teilnahme an den Treffen der Antarktisvertragsstaaten betonen;
- 2. Umweltforschung zum Nutzen aller könnte durchgeführt werden;
- 3. Eine eigene Station würde es den Entwicklungsländem ermöglichen an der Antarktisforschung teilzunehmen, ohne die hohen Kosten einer eigenen Forschungstätigkeit bezahlen zu müssen;
- 4. Eine solche Station würde eine Möglichkeit eröffnen die Belastung der Umwelt durch eigene Stationen zu vermindern und evtJ. sogar nationale Forschungsvorhaben ganz zu ersetzen;
- 5. Eine Station würde die Möglichkeit zur Überwachung bereits bestehender Aktivitäten ermöglichen, insbesondere im Umweltschutz.
Der UN-Generalsekretär wurde mit der Ausarbeitung eines Berichts über die Möglichkeiten eines solchen Vorhabens beauftragt. Leider antworteten auf seine Rundfrage bei den Mitgliedsstaaten und entsprechenden Organisationen nur drei: Mauritius, Thailand und Deutschland. Sechs Organisationen -FAO, ICAO, IMO, lOC, UNEP und WMO – gaben Anregungen und Informationen. Lediglich GREENPEACE beantwortete den Fragebogen komplett. Aus den vorliegenden Antworten ergaben sich erhebliche Vorbehalte in Bezug auf territoriale Ansprüche der ATP-Staaten (ATP = Antarctic Treaty Parties – Mitgliedsstaaten des Antarktisvertrages).
In einem Bericht vom Oktober 1991 schliesslich wurden von seiten der UN die geschätzten Kosten für die Errichtung und den Unterhalt der Station mit US-$710’OOO für die Kommunikation, US-$967’ooo für Fahrzeuge und US-$1’030’000 für meteorologische Ausrüstungen angegeben. Während Antigua und Barbuda, sowie Guinea und Indonesien den Plan zur Errichtung einer Station weiterhin unterstützten, verwiesen Malaysia und Nepal auf die enormen Kosten eines solchen Unternehmens und den beErrichtung einer Station weiterhin unterstützten, verwiesen Malaysia und Nepal auf die enormen Kosten eines solchen Unternehmens und den begrenzten finanziellen Spielraum der UNO.
Die ATP-Staaten waren sämtlichst gegen das Vorhaben. Sie verwiesen auf die Tatsache, dass bereits jetzt die Ergebnisse ihrer eigenen Forschungen an die UN weitergegeben werden. Sie sahen keinen wissenschaftlichen Nutzen, sondern vermuteten dahinter lediglich politische Absichten. Als Alternative empfahlen sie eine Mitarbeit der betreffenden Staaten innerhalb des Antarktisvertrages. In den folgenden Sitzungen und Abstimmungen folgten immer mehr Staaten dieser Argumentation. So konnte bis heute keine Übereinkunft zwischen den Wünschen der Nicht-ATP-Staaten und denen der ATP-Staaten erzielt werden, und es wird, wenn überhaupt, noch lange dauern, bis es zur Errichtung einer UN-Station in der Antarktis kommt.
Kommentar verfassen