Gebietsansprüche in der Antarktis
Die politische Grenze der Antarktis ist also eindeutig der 60. Breitengrad. Vorher gehe ich aber noch auf die wenigen Inseln zurück, welche nördlich dieser Linie liegen, aber südlich der Meinardus-Linie sind und deshalb auch zur Antarktis gehören (=siehe Geographie/Grenzen der Antarktis)
Gebiet | beansprucht von | Dekret vom | Besitznahme |
South Georgia | Grossbritannien | 21.07.1908 | 1775 |
South Sandwich | Grossbritannien | 21.07.1908 | 1775 |
Bouvet | Norwegen | 23.01.1928 | 1928 |
Heard | Australien | 26.12.1947 | 1908 brit. |
Macquarie | Australien | 1825 | 1825 |
Die Ansprüche auf Gebiete südlich des 60° Breitengrades, jedoch von USA, Russland/UdSSR, China, Indien usf. nie anerkannt:
Gebiet | beansprucht von | Dekret vom | Besitznahme |
Sektor 20°W-80°W 1) | Grossbritannien | 26.02.1962 | |
Sektor 25°W-74°W 1) | Argentinien | 02.09.1946 | 1820 |
Sektor 53°W-90°W 1) | Chile | 06.11.1940 | 1540 |
Sektor 20°W-45°E | Norwegen | 14.01.1939 | 1927 |
St.Peter-I.-Insel =68°50’S-90°30’W |
Norwegen | 01.05.1931 | |
Sektor 136°E-142°E | Frankreich | 27.03.1934 | 1840 |
Sektor 45°E-136°E Sektor 142°E-160°E |
Australien | 24.08.1936 | 1909 |
Sektor 160°E-150°W | Neuseeland | 30.07.1923 | 1841 |
Sektor 90°W-150°W ausgenommen Peter-I. |
kein Anspruch 2) |
- der Sektor von Grossbritannien – Argentinien – Chile wird z.T. mehrfach beansprucht:
20°W-25°W nur Grossbritannien
25°W-53°W von Grossbritannien und Argentinien
53°W-74°W von Grossbritannien, Argentinien und Chile
74°W-80°W von Grossbritannien und Chile
80°W-90°W nur Chile
- der Sektor 90°W-150°W wurde für die USA reserviert, aber nie von ihr beansprucht.
Gebietsansprüche
Die einzelnen Länder begründen ihre Ansprüche so: (nur südl. 60.°)
- Grossbritannien: stützt seine Ansprüche auf die Besitzergreifungen bei Forschungsreisen früherer Zeit, so 1819 die Süd-Shetlands durch Kapitän Smith, 1821 die Süd-Orkneys durch Powell und zu Beginn dieses Jahrhunderts, als der Walfang im südlichen Eismeer zunahm mit der Errichtung der „Falkland Islands Dependency“. Grossbritannien hat für die Erforschung der Grahamland-Region sehr viel getan und unterhält mehrere Ganzjahres-Stationen.
- Argentinien:stützt seine Ansprüche durch seine Verwaltungsschritte in dieser Region, durch den wissenschaftlichen Nachweis, dass Grahamland und die vorgelagerten Inseln die direkte natürliche Fortsetzung Südamerikas darstelle und dass Argentinien der nächste Anlieger ist. Die Verwaltungsmassnahmen: mehrere Ganzjahres-Stationen, Die argentinische Antarktis führt den offiziellen Namen „Antartida Argentina“ und untersteht der Seeverwaltung von Feuerland in Ushuaia, mehrere Leuchtfeuer, seit 1904 Postamt in Orcadas – weitere folgen 1947 und 1948, viele wissenschaftliche Expeditionen.
- Chile: stützt seine Ansprüche durch den Hinweis auf die historische Kontinuität, auf seine Lage als Anliegerstaat, auf die verwaltungsmässigen Einrichtungen in diesem Gebiet und dem wissenschaftlichen Nachweis, dass Grahamland die Fortsetzung der Anden sei. Die Verwaltungsmassnahmen: 3 Ganzjahres-Stationen in der Antarktis (der Armee unterstellt), das chilenische Territorium trägt den Namen „Territorio Antartico Chileno“ und untersteht verwaltungsmässig der Provinz Magallanes mit Sitz in Punta Arenas, Chile hat mehrere Leuchtfeuer und Postämter in der Antarktis – die Postämter unterstehen dem Postbezirk Punta Arenas.
- Norwegen: begründet seine Ansprüche auf die beiden Inseln Bouvet und Peter I. durch die Tatsache der ersten Landung und Flaggenhissung, sowie durch die genaue Vermessung und Kartierung der Inseln. Die Bouvet-Insel wurde am 1.12.1927 und die Peter-I. Insel am 2.2.1929 unter norwegischen Schutz gestellt, die formelle Annexion erfolgte erst 1933, der atlantische Sektor selbst kam 1939 unter norwegische Staatshoheit.
Norwegen besitzt einen grossen Anteil an der Erforschung der Antarktis: einerseits Erforschung durch private Reeder wie Lars Christiensen und dessen Expeditionen zur Entdeckung der Küsten von von 20°W bis 90°O – andererseits die Ersterreichung des Pols durch Roald Amundsen im Jahre 1911.
- Frankreich: stützt seine Ansprüche auf die Tatsache der Entdeckung und Besitzergreifung im Jahre 1840. Frankreich regelte die verwaltungsmässige Angliederung , als diese Gebiete 1925 dem Gouverneur von Madagaskar unterstellt wurden. Die Verwaltungsmassnahmen: Das französische Südpolargebiet führt amtlich den Namen „Terre Adélie“ , unterstand zuerst dem Generalgouverneur von Madagaskar als Dependence und seit April 1954 direkt dem „Ministère de la France d’Outre-Mer“ in Paris, Radiotelegraphische Station und Postamt seit 1949/52.
- Australien: Die Ansprüche gründen sich auf die Tatsache, dass es australische Expeditionen waren, die diese Gebiete erforscht haben und dass Australien der natürliche Anlieger der südwärts gelegenen antarktischen Küste ist. die Verwaltungsmassnahmen: 3 Ganzjahres-Stationen auf dem antarktischen Festland, das Gebiet führt den offiziellen Namen „Austalian Antarctic Territory“ und untersteht direkt der australischen Bundesregierung.
Neuseeland: Die aktive Beteiligung Neuseelands an der Erforschung der Antarktis begann anfangs Jahrhundert mit der Teilnahme an australischen und britischen Expeditionen. Ausserdem waren die Häfen der Südinsel (Lyttelton, Chalmers) Ausgangspunkt von Expeditionen. Seit den Expeditionen Scotts und Shackletons hatte Grossbritannien grosses Interesse an Süd-Victoria Land und dem Ross-Schelfeis. 1923 erfolgte die Errichtung der Ross-Dependency, die aus rein verwaltungstechnischen Gründen der Regierung von Neuseeland unterstellt wurde.
Staaten, welche keine Ansprüche mehr stellen:
- Sowjetunion (heute Russland): hat keinerlei territorialen Ansprüche angemeldet. Doch wurde 1950 ein Memorandum der Regierung der Sowjetunion veröffentlicht, das ihre Zuziehung bei territorialen Verhandlungen verlangt. Sie stützte ihre Ansprüche auf antarktische Gebiete auf die Erstentdeckung 1820 durch Bellingshausen. Aus diesem Grund hat sie die norwegischen Erwerbungen nicht anerkannt und gegen die chilenische und argentinische Okkupation protestiert.
- USA : Zwar haben Byrd 1929 von Marie-Byrd Land und Ellsworth vom American Highland 1939 im Namen der Vereinigten Staaten Besitz ergriffen, doch hat der amerikanische Kongress diese Okkupation nicht bestätigt. Die Regierung der USA hat wiederholt erklärt, dass sie die Annexionen im Südpolargebiet nicht anerkennt und die gesamte Antarktis „terra nullius“ sei und unter die gemeinsame Verwaltung der Vereinten Nationen gestellt werde. Der Sektor 90°W bis 150°W wurde zu einem frühen Zeitpunkt (vor Inkrafttreten des Antarktisvertrages) als Sektor der USA gehandelt.
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