Politik und Antarktis
Das „Kernstück der politischen Antarktis“ ist der sogenannte Antarktisvertrag. Dabei unterscheidet man Vollmitglieder – sie unterhalten eine Ganzjahresstation oder sind Gründungsmitglieder – und assoziierte Mitglieder – mit einem qualifiziertem Interesse an der Antarktis.
Die endgültige Zugehörigkeit wird auch vom Antarktisvertrag nicht geregelt – die Ansprüche vor Inkrafttreten des Vertragswerkes wurden sistiert, spätere Ansprüche wurden verweigert. Die von Argentinien, Australien, Chile, Frankreich, Neuseeland, Norwegen und Grossbritannien seit Anfang des 20. Jahrhunderts erhobenen Gebietsansprüche sind im Vertrag ausdrücklich offen gelassen.
Viele Fragen sind also offen – so auch, ob die Antarktis (oder Teile davon) überhaupt Teil eines Landes oder gar ein eigenständiges Land sein kann – ein wichtiges Element eines eigenständigen Staates – die ständige Bevölkerung – trifft nicht zu. Auch das Personal der Winterstationen wird ständig ausgetauscht – alle Bewohner der Antarktis sind dort letztendlich nur Gäste.
Britische Truppenpräsenz in South Georgia
Bri
Brief von der argentinischen Station Esperanza — Militar Esperanza
Völkerrechtlich hat der am 1.12.1959 in Washington unterzeichnete Antarktisvertrag (in Kraft seit dem 23.6.1961) die Besitz- und Nutzungsrechte geregelt, jedoch immer für eine definierte Zeit. Danach ist die Antarktis ein internationaler Gemeinschaftsraum.
Heute stellt sich eher die Frage: Gehört in Zukunft (nach Ablauf des heute gültigen Vertrages im Jahre 2041) die Antarktis niemandem (terra nullis) oder gehört sie uns allen als Welterbe Antarktis.
Antarktisinstitute
Die Antarktisinstitute werden von den teilnehmenden Staaten organisiert.
AANII – Arktis und Antarktisinstitut der ehem. Sowjetunion in Leningrad – heute St.Petersburg
Die 37. sowjetische Antarktisexpedition fand statt, als es bereits keine Sowjetunion mehr gab. Das Männchen zeigt richtigerweise ja auch bereits die russische Fahne.Das Cachet stammt von der russischen Station Bellingshausen.
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